Terrassenüberdachung: Ist eine Baugenehmigung notwendig?

Informationen zum Thema Baugenehmigung bei einem Terrassendach kompakt zusammengefasst.

BRAUCHE ICH FÜR MEINE TERRASSENÜBERDACHUNG IMMER EINE BAUGENEHMIGUNG?
Diese Frage sollte sich jeder Terrassenplaner gleich zu Beginn stellen. Fest errichtete Terrassenüberdachungen sind aus rechtlicher Sicht erst einmal ein Bauvorhaben. Im Baurecht gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Vorschriften, nach denen Terrassendächer behandelt werden. Eine Terrassenüberdachung, die im Saarland ganz ohne Bauantrag möglich ist, bedarf in Thüringen vielleicht schon einer Genehmigung. Es empfiehlt sich daher immer bei der Gemeinde nachzufragen, um späteren Problemen vorzubeugen. Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen zusammen gestellt:

BAUGENEHMIGUNG FÜR TERRASSENÜBERDACHUNGEN – WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Terrassenüberdachungen sind in den meisten Fällen Aus- oder Umbaumaßnahmen bereits bestehender Wohnobjekte. Daher sollten Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt nach der aktuell gültigen Rechtslage erkundigen. Bisher bestehen leider keine länderübergreifenden deutschlandweit gültigen Regelungen. In den meisten Bundesländern ist es unkritisch, wenn die überdachte Fläche kleiner als 30 Quadratmeter ist.

MIT INFORMATIONEN AUS ERSTER HAND IMMER AUF DER SICHEREN SEITE

Manche Regelungen zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen sind für Laien verwirrend und selbst für Fachleute teilweise widersprüchlich. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, wenn Sie sich nicht selbst im Detail mit der Baubehörde auseinander setzen möchten. Frei nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ lassen zwar manche Terrassenplaner diesen Schritt aus und errichten Terrassenüberdachungen ohne Baugenehmigung. Wir raten, bereits vor der Detailplanung umfassende Informationen einzuholen und alle gesetzlichen Vorschriften genau zu prüfen. Wird Ihre Terrassenüberdachung dann als ein „Verfahren freies Bauvorhaben“ klassifiziert, sind keine weiteren Vorschriften zu beachten. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer örtlichen Baubehörde sollten Sie sich darüber aber in jedem Fall trotzdem ausstellen lassen.

BAUGENEHMIGUNG ERFORDERLICH – WAS NUN?

Ist ein Bauantrag tatsächlich erforderlich, werden bestimmte Unterlagen gebraucht: meist müssen Sie eine detaillierte Baubeschreibung, eine Aufstellung der geschätzten Herstellungskosten und das gesetzliche Antragsformular beim Bauamt einreichen. Auch einen Auszug aus der Flurkarte, den Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt erhalten, fordern manche Bauämter. Je nach Gemeinde sind Lagepläne und mehr oder weniger umfassende Berechnungen vorzulegen. Klingt kompliziert, ist es auch, aber nur, wenn man sich zum ersten Mal damit befasst. Wir sind Experten und wissen, was im Einzelfall wichtig ist. Wenn Sie sich ganz auf die Kreativplanung Ihrer Terrasse konzentrieren möchten. sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei den rechtlichen Details.

BEISPIELE FÜR BAUGENEHMIGUNGSFREIE TERRASSENÜBERDACHUNGEN NACH BUNDESLAND: (OHNE GEWÄHR)

Baden-Württemberg: maximale Grundfläche – 30 Quadratmeter
Bayern: eine Fläche von 30 Quadratmetern und maximal 3 Meter Tiefe
Berlin: eine Fläche von maximal 30 Quadratmetern und maximal 3 Meter Tiefe
Brandenburg: bis maximal 20 Quadratmeter Grundfläche und maximal 75 Kubikmeter umbauter Raum.
Bremen: bis zu 3 Meter Tiefe
Hamburg: maximal 30 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe sowie untergeordnete Überdachungen
Hessen: Terrassenüberdachungen und teilverglaste Terrassen der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt von Abschnitt V Nr. 3 § 55 HBO.
Mecklenburg-Vorpommern: bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
Niedersachsen: maximal 30 Quadratmeter Grundfläche und 3 Meter Tiefe
Nordrhein-Westfalen: maximal 30 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe
Rheinland-Pfalz: ebenerdige unbeheizte Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums.
Saarland: maximal 36 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe
Sachsen: maximal 30 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe
Sachsen-Anhalt: maximal 30 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe
Schleswig-Holstein: maximal 30 Quadratmeter und 3 Meter Tiefe.
Thüringen: maximal 30 Quadratmeter und 4 Meter Tiefe.

FAZIT

Der Überblick zeigt es deutlich: die Varianten sind vielfältig. Es lohnt sich in jedem Fall, bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen. Manchmal ändern sich Regelungen schneller als vermutet. Das Thema Baugenehmigung sollte Ihrem Terrassentraum aber nicht im Wege stehen. Wir beraten Sie und nehmen das Thema bei Bedarf gerne für Sie in die Hand!

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