Aufwendungen für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG können mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, insgesamt maximal 40.000 Euro je Objekt, verteilt über 3 Jahre:
- 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, höchstens jeweils 14.000 Euro
- 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro
Die Steuerersparnis gibt es für Terrassen-Markisen, Wintergarten-Markisen sowie Steuerungen. Voraussetzung für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die die Versorgung mit Tageslicht und den Sonnenschutz optimiert.
Beispiel: Anlage für außenliegenden Sonnenschutz im Wert von 30.000 Euro
20% x 30.000 Euro = 6.000 Euro abziehbar von der Steuerschuld, davon:
- 1. Jahr: 2.100 Euro
- 2. Jahr: 2.100 Euro
- 3. Jahr: 1.800 Euro
Der Vorteil ist nur über ausgewiesene Fachhändler nutzbar: Von Schatteria erhalten Sie die notwendige Bescheinigung für Ihre Steuerunterlagen.
Links:
- https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steuertipp-der-woche/2984-steuertipp-der-woche-nr-231-steuerabzug-fuer-waermeschutz.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/anlage_4a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/__2.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html